Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
MS Agrartechnik GmbH
I. Schadensersatz bei Nichtabnahme
- Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand abzunehmen. Im Falle der Nichtab- nahme kann die MS Agrartechnik GmbH von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt die MS Agrartechnik GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 20 % bei Verbrauchern (§ 13 BGB) und 30 % bei Unternehmern (§14 BGB) des Bruttokaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
- Weitergehende Schadensersatzforderungen der MS Agrartechnik GmbH bleiben da- von unberührt.
II. Verzugszinsen
- Die MS Agrartechnik GmbH berechnet bei Zahlungsverzug des Vertragspartners Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses:
– bei Verbrauchern: 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB)
– bei Unternehmen: 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) - Bei Vertragspartnern, die nach § 14 BGB Unternehmer sind, erhebt die MS Agrartechnik GmbH eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 €.
III. Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit Kunden als Vertragspartner für jegliche begründete Rechtsbeziehungen zwischen der MS-Agrartechnik GmbH und dem Vertragspartner als Kunden (Unternehmer/Verbraucher). Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung der AGB.
- Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Ihrer Geltung wird bereits jetzt widersprochen, unabhängig davon, wie der Vertragspartner auf seine Geschäftsbedingungen verweist. Dies gilt auch für sonstige der MS-Agrartechnik übersandte Bedingungen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die MS-Agrartechnik GmbH im Einzelfall der Geltung entgegenstehender AGB des Vertragspartners ausdrücklich und schriftlich zugestimmt und diese somit anerkannt hat. Die Regelungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Im Übrigen finden die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung, soweit nicht zwischen der MS-Agrartechnik und dem Kunden ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
- Diese AGB können unter https://ms-agrartechnik.de/agbs abgerufen werden.
- Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
IV. Vertragspartner
- Der Vertragspartner des Kunden ist:
MS Agrartechnik GmbH
Geschäftsführer: Matthias Schuster
Waldbadstraße 19
93464 Tiefenbach
Telefon: +49 (0)176 96603297
Telefax: +49 (0)9673 9146805
Mail: info@ms-agrartechnik.de
USt-IDNr.: DE299818780
Handelsregister-Nr.: HRB15797
- Weitere Informationen zu uns finden Sie im Impressum auf unserer Homepage
https://www.ms-agrartechnik..de
V. Vertragsabschluss
- Die bloße Ausstellung unserer Produkte stellt kein rechtlich verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar. Sofern Ihrerseits Interesse an einem unserer Angebote besteht, haben Sie die Möglichkeit die Verfügbarkeit des Produktes bei uns anzufragen.
- Die Angebote der MS Agrartechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung der MS Agrartechnik GmbH und deren Zugang beim Auftraggeber zustande, oder mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages.
- Die seitens der MS Agrartechnik GmbH erstellte Auftragsbestätigung bestimmt Art und Umfang der geschuldeten Leistung.
VI. Bezahlung, Aufrechnung
- Alle Preise sind in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist der Vertragspartner Verbraucher (§ 13 BGB), so verstehen sich die Preise einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
- Wird zwischen der MS Agrartechnik GmbH und dem Vertragspartner ein Kaufvertrag oder Werklieferungsvertrag geschlossen, so ist der Kaufpreis in vollem Umfang nach Abnahme und Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug fällig. Im Falle eines Werkvertrages setzt die Zahlungspflicht mit der Abnahme des Werkes ein.
- Nach 30 Tagen nach Abnahme der Ware tritt Verzug des Vertragspartners ein. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so tritt der Verzug nur ein, wenn auf der Rechnung oder Zahlungsaufstellung ein Hinweis auf die Rechtsfolgen des Verzugs enthalten ist oder eine andere den Verzug begründende Handlung (Mahnung) vorliegt.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die MS Agrartechnik GmbH berechtigt, den jeweiligen gesetzlichen Verzugszins zu berechnen und auch einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt es jedoch unbenommen, im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen.
- Sofern aufgrund von Tatsachen, welche dem Verkäufer erst nach Vertragsschluss bekannt werden, begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen, so ist die MS Agrartechnik GmbH berechtigt, Bezahlung gegen Vorkasse oder die Gewährung von Sicherheiten zu verlangen. Verweigert dies der Kunde oder leistet dieser schlichtweg nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist, so kann die MS Agrartechnik GmbH vom abgeschlossenen Kaufvertrag zurücktreten.
- Der Vertragspartner darf gegenüber einer Forderung der MS Agrartechnik GmbH mit Gegenforderungen aufrechnen, welche rechtskräftig festgestellt oder seitens der MS Agrartechnik GmbH unbestritten oder anerkannt sind. Der Vertragspartner darf ferner gegenüber einer Forderung der MS Agrartechnik GmbH mit einer zwar bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderung aufrechnen. Die Aufrechnung gegenüber einer Forderung der MS Agrartechnik GmbH mit einer Gegenforderung ist dem Vertragspartner ferner auch dann möglich, wenn sie mit einer konnexen Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis erfolgt und der Gegenanspruch aus einer zur Leistungsverweigerung berechtigenden Sachleistungsforderung hervorgegangen ist. Im Übrigen ist die Aufrechnung gegenüber einer Forderung der MS Agrartechnik GmbH mit einer Gegenforderung ausgeschlossen.
VII. Übergabe, Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
- Die gekauften Gerätschaften sind am unter II. genannten Sitz der MS Agrartechnik GmbH vom Käufer abzuholen. Eine Lieferung findet nicht statt, es sei denn, diese wird zwischen den Parteien schriftlich vereinbart.
- Die MS Agrartechnik hat zum Zwecke der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen die Kaufsache dem Verkäufer zur Abholung bereitzustellen. Hinsichtlich des Gefahrenüberganges gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet die Ware abzunehmen.
- Kommt der Vertragspartner der MS Agrartechnik seiner Pflicht zur Abholung der Kaufsache nach Aussonderung und Bereitstellung der Ware durch die MS Agrartechnik
- GmbH nicht nach, so gelten die gesetzlichen Regelungen des Annahmeverzuges.
- Vereinbaren die Vertragsparteien eine Lieferung/Abholung durch einen Spediteur, so geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur von der MS Agrartechnik GmbH auf den Vertragspartner über.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der MS Agrartechnik GmbH.
- Sofern der Vertragspartner der MS Agrartechnik GmbH ein Unternehmen im Sinne des § 14 BGB ist, behält sich die MS Agrartechnik GmbH das Eigentum bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Erfolgt der Kauf für einen vom Vertragspartner unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so darf die Eigentumsvorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert werden. In diesem Fall tritt der Vertragspartner bereits jetzt sämtliche seiner Forderungen gegen die Abnehmer aus der Veräußerung an die MS Agrartechnik GmbH ab. Dies erstreckt sich auch auf eigene Eigentumsvorbehaltsrechte des Vertragspartners. Der Vertragspartner hat die MS Agrartechnik GmbH unverzüglich über Pfändungen, die auf Betreiben Dritter erfolgt sind, sowie über Beschlagnahmen und sonstige Verfügungen oder Eingriffe Dritter die Ware betreffend zu unterrichten.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist dem Vertragspartner jegliche Verpfändung und Sicherungsübereignung untersagt.
- Im Falle einer Verarbeitung der Eigentumsvorbehaltsware gilt die MS Agrartechnik GmbH als Hersteller der neuen Sachen, ohne dass ihr hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Im Falle einer Verbindung der Eigentumsvorbehaltsware mit einer Sache eines Dritten erwirbt diese auch das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung.
- Der Vertragspartner ist zu einer pfleglichen Behandlung der Eigentumsvorbehaltsware verpflichtet. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist die MS Agrartechnik GmbH berechtigt, die sofortige Herausgabe der Eigentumsvorbehaltsware zu verlangen.
- Die MS Agrartechnik GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 Prozent übersteigt. Die Auswahl der freizugebenen Sicherheiten obliegt der MS Agrartechnik GmbH.
VIII. Haftungsausschluss
- Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
- Dies gilt jedoch nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, beispielsweise bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vorhersehbaren
- und vertragstypischen Schaden begrenzt, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder eine Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
- Soweit die Schadensersatzhaftung der MS Agrartechnik GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick- auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Der Vertragspartner, der Unternehmer ist, trägt gegenüber der MS Agrartechnik GmbH die alleinige Prüfungs- und Sorgfaltspflicht für die Inverkehrbringung des Produkts.
- Der Vertragspartner, der Unternehmer ist, verpflichtet sich gegenüber der MS Agrartechnik GmbH, diese von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, welche Dritte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung an den Vertragspartner gegenüber der MS Agrartechnik GmbH geltend machen können. Der Vertragspartner, der Unternehmer ist, trägt gegenüber der MS Agrartechnik GmbH die alleinige Prüfungs- und Sorgfaltspflicht für die Inverkehrbringung des Produkts.
IX. Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 13 BGB)
- Nur wenn der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, so steht diesem ausschließlich für den Fall eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages (Fernabsatzvertrag) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( MS Agrartechnik GmbH, Geschäftsführer: Matthias Schuster, Waldbadstraße 19, 93464 Tiefenbach, Telefon: +49 (0)176 96603297, Telefax: +49 (0)9673 9146805, Mail: info@ms-agrartechnik.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme
der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Widerrufsformular (Muster)
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)
An MS Agrartechnik GmbH, Geschäftsführer: Matthias Schuster, Waldbadstraße 19, 93464 Tiefenbach, Telefon: +49 (0)176 96603297, Telefax: +49 (0)9673 9146805, Mail: info@ms-agrartechnik.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen(*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes Streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung
- Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rückgabe geeignet sind.
X. Streitschlichtung/Beschwerdeverfahren
- Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Verfügung, die eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen zunächst ohne Einschaltung eines Gerichts ermöglicht (OS-Plattform). Der Kunde kann auf dem Portal zur Online-Streitbeilegung der EU Beschwerde einreichen. Das Portal bietet Kunden und Händlern die Möglichkeit, bei Problemen mit Online-Einkäufen zu einer außergerichtlichen Einigung zu gelangen. Die Website dient als zentrale Anlaufstelle, die in allen EU-Amtssprachen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Mithilfe der OS-Plattform können Verbraucher und Händler eine Streitbeilegungsstelle ausfindig machen und gemeinsam den Prozess der Lö
- sungsfindung durchlaufen. Diese Plattform ist unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.
- Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) erklärt der Betreiber dieser Webseite: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XI. Gewährleistung
- Der Vertragspartner, der Unternehmer ist, hat gelieferte Ware im Falle eines Kaufvertrags oder Werklieferungsvertrags gem. § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und der MS Agrartechnik GmbH, Mängel, Falschlieferung, Fehl- oder Mehrmengen usw. binnen sieben Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt.
- Rüge und Geltendmachung von Sachmängeln im Falle eines Kaufvertrages oder Werklieferungsvertrages seitens des Vertragspartners haben vor der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware zu erfolgen.
- Die Gewährleistungsfrist im Falle eines Kaufvertrags oder Werklieferungsvertrags zwischen der MS Agrartechnik GmbH und einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, beträgt gem. § 438 BGB zwei Jahre. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Diese Frist gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz aus den in VI., 2. genannten Gründen.
- Die Produktbeschreibungen der MS Agrartechnik GmbH stellen keine Garantie für die Beschaffenheit dar. Eine ebensolche wird seitens der MS Agrartechnik GmbH nur abgebeben, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet ist.
- Zur Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB, insbesondere steht dem Vertragspartner, der Verbraucher ist, das Wahlrecht zwischen einer Ersatzlieferung oder einer Nachbesserung zu. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so erfolgt die Gewährleistung nach Wahl der MS Agrartechnik GmbH in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Für den Fall dessen, dass der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig wird, so hat sich der Vertragspartner an den nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Reparatur/Kontrolle anerkannten Betrieb zu wenden.
- Sollte sich der gerügte Mangel nicht als Mangel oder nicht als von der MS Agrartechnik GmbH verschuldeter Mangel erweisen, hat der Vertragspartner die Versand- und Prüfkosten für den Mangel zu tragen.
- Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts Anderweitiges vereinbart ist. Im Falle des Verkaufs gebrauchter Güter beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber dem Vertragspartner, der Verbraucher ist, ein Jahr ab Lieferung. Gegenüber demjenigen Vertragspartner, der Unternehmer ist, ist die Gewährleistung bei Verkauf gebrauchter Güter ausgeschlossen.
XII. Datenschutzbestimmungen
- Der MS Agrartechnik GmbH ist die Wahrung und Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ein besonderes Anliegen. Sie hält sämtliche gesetzlichen Vorgaben, darunter die des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein.
- Der Vertragspartner erklärt sich mit der Bearbeitung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten zur Geschäftsabwicklung als einverstanden. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
- Der Vertragspartner kann diese Datennutzung jederzeit widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Geschäftsvorganges gelöscht.
- Im Übrigen wird auf die unter https://ms-agrartechnik.de/datenschutz ersichtliche Datenschutzerklärung verwiesen.
XIII. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
- Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der MS Agrartechnik GmbH und dem Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und der MS Agrartechnik GmbH ist in den gesetzlich zulässigen Fällen der Sitz der MS Agrartechnik GmbH.
- Nebenabreden, Garantien, Änderungen, Ergänzungen und jegliche sonstigen Abweichungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein, so wird die Geltung der übrigen Regelungen nicht berührt.
Stand: April 2020